Rechtliches bei operativen Eingriffen

Wir freuen uns, Sie als Patient/in der Swiss Sport Clinic zu behandeln. Operative Eingriffe verdienen besondere Aufmerksamkeit. Entsprechend wichtig ist es uns, Ihnen die bereits anlässlich der Konsultation geschilderten Informationen auch noch in schriftlicher Form wiederzugeben:

Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Sie als Patient/in unserer Praxis selber und frei über Ihre Behandlung bzw. die Einleitung der von unseren Fachärzten vorgeschlagenen Behandlungsmassnahmen entscheiden können. Es steht Ihnen denn auch frei, sich gegen die von uns nach bestem Gewissen vorgeschlagenen – medizinisch notwendigen – Eingriff zu entscheiden. Für den Fall, dass Sie sich für eine operative Behandlung durch die für die Swiss Sport Clinic tätigen Ärzte entscheiden, benötigen wir – schon allein aus versicherungstechnischen und juristischen Gründen – Ihre entsprechende Einwilligung.

Wir versichern Ihnen, dass wir uns nach bestem sowie aktuellstem Wissen und Können dafür einsetzen, einen möglichst reibungslosen Ablauf des für Sie geplanten Eingriffs zu ermöglichen. Die im internationalen Vergleich sehr niedrige Risikorate unserer Ärzte zeigt, dass unsere Bemühungen entsprechend erfolgreich sind, allerdings können auch wir Fehler nicht vollständig ausschliessen. Damit Sie und wir im allerschlimmsten Fall durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, verlangen die Versicherer heute die Unterzeichnung eines Aufklärungsformulars.

Aufgrund des Vorerwähnten erhalten Sie deshalb zusätzlich zu den am Besprechungstermin erhaltenen mündlichen Informationen über den für Sie geplanten Eingriff auch ein schriftliches Aufklärungsformular zu den vorgesehenen weiteren Behandlungsmassnahmen. Dieses Dokument ermöglicht Ihnen, die erhaltenen Informationen betreffend Vorgehensweise, Ziel des Eingriffs, Erfolgsaussichten, jeweilige Risiken sowie die mögliche Alternativen erneut in Ruhe nachzulesen und Ihren Entscheid ohne jegliche Eile zu fassen. Wir bitten Sie deshalb, den Aufklärungsbogen sorgfältig durchzulesen. Gerne beantworten wir Ihnen allfällig entstehende Fragen. Selbstverständlich können Sie bei unserem Sekretariat auch einen weiteren Besprechungstermin verlangen, falls Sie dies für Ihre Entscheidungsfindung als nötig erachten.

Sollten Sie sich nach der Lektüre gegen eine Behandlung entscheiden, so bitten wir um umgehende Information unseres Sekretariats.

Andernfalls erwarten wir den von Ihnen unterzeichneten Bogen (bei Unmündigen/ Bevormundeten erfolgt die Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter) spätestens 24 Stunden vor Ihrer Operation zurück. Für die Rücksendung können Sie das abgegebene Antwortkuvert benützen. Für den Fall, dass der unterzeichnete Aufklärungsbogen nicht rechtzeitig bei ein uns eintrifft, behalten wir uns – selbstverständlich nach entsprechender telefonischer Kontaktaufnahme mit Ihnen - vor, Ihren Operationstermin aus dem Programm zu streichen. Daraus allenfalls entstehende Kosten gehen allenfalls zu Ihren Lasten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.